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​Die Frevler in der Natur

Danke fürs Lesen meiner Informationen!

Wer etwas dazu sagen möchte darf das gerne im Gästebuch tun oder im "Kontakt" mir direkt schreiben.. Wenn jemand der Meinung ist dass etwas nicht ganz der Wahrheit entspricht was ich schreibe, dann unbedingt mir sagen! Aber nicht nur sagen "das stimmt nicht", sondern auch sagen wie es wirklich war oder ist und das möglichst mit Bild, Text und § beweisen. Jene die ich hier völlig zu Recht wegen ihrem Vergehen bekanntmache können mit einem Gesuch erreichen, dass ich diesbezügliche Bilder und Texte lösche. Dazu braucht es eine Entschuldigung und das Versprechen, dass die Tat nicht wiederholt wird.

​Ich habe angekündigt, dass ich die Bilder von den Naturfrevlern hier aufschalten will. Habe mir jetzt überlegt dass ich nur wenige Bilder auf dieser Webseite veröffentliche. Dafür biete ich eine CD mit über 1000 Fotos zu einem billigen Preis zum Kauf an. Einen Teil der Fotos gehen an die Polizei und an die Naturschutzämter. Die CD kann informativ für Arbeitgeber, Ladenbesitzer und und das Stimmvolk sein. Leute die sich in der Natur dort bewegen wo sie nicht dürfen, nehmen sich etwas das ihnen nicht gehört. Das tun sie auch bei anderen Gelegenheiten! Solche Personen sind nicht vertrauenswürdig! Irgendwelche Datenschützer kann ich beruhigen: ich garantiere dass es keine Bilder gibt von Personen die sich legal auf dem öffentlichen Wanderweg befinden und von Personen die  ihre grundbuchamtliche Berechtigung legal mit dem nötigen Anstand ausüben. Die CD werde ich im Verlauf des nächsten Winters 17/18 erstellen. Die Nahaufnahmen sind soweit bekannt mit Name und Adresse beschriftet.  Sobald sie erstellt ist werde ich sie hier und auf meiner Hauptwebseite beschreiben und anbieten. Diese CD darf dann auch kopiert und weitergegeben werden. Man kann die CD jetzt schon bestellen. Preis Fr. 20.- plus Versandkosten.

 

Empfehlung an betroffene Bauern. ​Wenn ich mit Berufskollegen über das Thema rede erstaunt es mich, dass fast jeder über diese "Hotschicheibe" flucht, aber die Bauern machen mehrheitlich nur die Faust im Sack und unternehmen kaum etwas. Zäune können etwas beitragen, aber unverschämte Fussgänger kommen immer irgendwie durch. Trotzdem, Zäune behindern immerhin und verursachen den Tätern ein schlechtes Gewissen. Darum möglichst viele Zäune machen und die Zäune für die Weide schon lange vor dem Gebrauch machen und diese erst so spät wie möglich (vor dem ersten Schnee) wieder entfernen. Sollte es jemand wagen so einen Zaun oder etwas anderes zu beschädigen, dann grundsätzlich immer die Polizei rufen!  Die Polizei muss  kommen, auch wenn der Schaden nicht sehr gross ist. Die Polizei kommt gerne, vor allem darum um das Fausrecht zu verhindern.  Sollte die Polizei doch einmal sagen sie komme wegen dem Zaun nicht hundert mal vorbei,  dann hast du freie Hand um die Täter selber zu bestrafen.

 

 

 

Hier beschreibe ich mit Wort und Bild die Naturfrevler. Das sind Leute die sich nicht an die markierten Wanderwege halten und den Bauern die Wiesen zertrampeln und Kräuter, Blumen und Pflanzen stehlen und sonstwie ihr Unwesen treiben..

​Es gibt Leute die beha​upten, dass alles erlaubt ist, wenn keine Verbotstafel da steht. Die Gesetzeslage ist klar. Innerhalb vom Wald und auf Alpweiden darf sich jeder Fussgänger auf eigene Gefahr bewegen. Dann ist es doch logisch, dass es anderswo nicht erlaubt ist, ausser bedingt auf öffentlichen Strassen und auf markierten Wanderwegen. Ein Bauer betritt seine Wiesen ​im Wachstum ohne zwingenden Grund nie und da kann es ja nicht sein, dass Andere das ungestraft tun dürfen.  Bezüglich "Erholungssuchende":  wie kann man sich da erholen mit einem schlechten Gewissen und der Angst, einem wütenden Grundbesitzer zu begegnen. Zu viele Verbotstafeln verunstalten das Landschaftsbild. Besser wären Tafeln "Hier betreten erlaubt", aber da müsste das Erlaubte klar ersichtlich abgegrenzt sein.

​Es gab und gibt immer Leute die nicht wissen wollen was sich gehört, aber eigentlich wissen es alle, ausser die Böswilligen. Früher durften wir noch ganz legal Warnschüsse abgeben. Ein juristisches Nachspiel gabs erst, wenn einer aus Versehen oder absichtlich angeschossen wurde, aber da wurden sicher beide bestraft; jener der unerlaubtereweise Privatflächen betreten hat und der Schütze, der eventuell unverhältnissmässig gehandelt hat. Heute sind Schusswaffen tabu. Scheisslärm ist privat nur noch am 1. August und an Silvester erlaubt. Es gibt andere Mittel um Naturfrevler zu bestrafen und zu vertreiben. Die Polizei rufen oder selber einschreiten. Uebel beschimpfen und mit Stockhieben vertreiben...., gilt übrigens als Notwehr!  Wenn du dein Eigentum verteidigst darfst du sehr weit gehen mit beschimpfen und Körperstrafe. Nur zu, er wird es sich gar nicht leisten können dich anzuzeigen, weil er so selber bestraft wird. Wichtig....., nur auf dem eigenen Grundstück anwenden! Sobald er aufs  Nachbargrundstück geflüchtet ist, bist du nicht mehr dazu berechtigt. Abgesehen davon, dass du das Nachbargrundstück gar nicht betreten darfst, wenn es nicht gerade Wald oder Alpweide ist.    

Ein grosses Lob möchte ich an die regulären Wanderer aussprechen. Die halten sich an die markierten Wanderwege.   Probleme machen eher die Einheimischen, indem sie einfach irgendwo durchgehen, so Eingebildete "da ist man immer gelaufen", aber den neu angelegten Wanderweg benutzen sie trotzdem. Es sind wenige schwarze Schafe. Ich kann damit leben wenn die Wiese frisch gemäht ist oder im Winter, aber Punkte sammeln können sie bei mir so nicht. Ich betrachte das als eine Einladung, um auch auf ihrem Land oder Garten gehen zu dürfen. Will aber nicht, obwohl ich gerne ausprobieren möchte um herauszufinden ob anderswo sowas geschätzt wird.  Gleiches mit Gleichem vergelten ware wohl die beste Variante, aber mir fehlt im Moment die Zeit dazu. Das ist eben typisch: sie machen ihre Spaziergänge auf fremden Land, aber sollte es jemand wagen auf ihrem Land oder Garten zu gehen, dann würden sie heftig protestieren. Es ist aber auch ein Risiko, sich dort zu bewegen wo es nicht erlaubt ist. Bei einem Unfall würden die Versicherungen sich weigern zu zahlen, was auch richtig ist so. Bei mir fahren auch Velos auf dem gelb markierten Wanderweg. Im Grundbuch ist "Wanderweg für Fussgänger" eingetragen. Bei einem Unfall würde meine Haftpflichtversicherung kaum bezahlen, und wenn doch würde ich ganz sicher den Selbstbehalt verweigern und eine Umtriebsgebühr verlangen.

Gesetzlich ist klar geregelt, wo und wie man sich in der Natur bewegen darf. Gesagt wird was erlaubt ist, also Fussgänger auf Wanderwegen mit den gelben Schildern. Velofahrer auf Wegen mit den roten Schildern. Zudem haben Fussgänger ein Recht sich auf eigene Gefahr innerhalb vom Wald und auf Alpweiden zu bewegen. Auf eigene Gefahr heisst dass bei einem Holzschlag nicht der ganze Wald abgesperrt werden muss, sondern nur dort wo eine öffentliche Strasse oder ein markierter Wanderweg durchgeht. Das gleiche gilt bei Alpweiden, also nur dort Warntafeln (Mutterkühe, Stier, Herdenhunde) anbringen vor öffentlichen Strassen und markierten Wegen. Alles was nicht gesetzlich erlaubt ist, ist verboten. Verboten ist es auf Wiesen und Feldwegen zu gehen, reiten und fahren und bei höherer Strafe ist es verboten ein Naturschutzgebiet zu betreten.  Daneben gibt es auch Personen und Organisationen mit besonderen, bedingten Betretungsrechten: Das Militär ist gegenüber von früher immer weniger auf Privatgrundstücken und Privatwegen anzutreffen, aber da muss der Grundeigentümer vorher orientiert/gefragt werden. Die Jagd geniesst zeitlich und örtlich beschränkt besondere Rechte. Die Jäger müssen als Jäger erkennbar sein (Uniform und Flinte, um den Unterschied zwischen Jägern und Widerern sehen zu können) und dürfen so zu besonderen Zeiten, wenn es nicht anders geht, die Wiesen schonend betreten. Jäger und Militär "in zivil" dürfen nicht mehr als alle anderen, ausser sie fragen den Grundeigentümer, wenn es z.B. um die Rettung von Rehkitzen aus einer Wiese oder ums Rekognoszieren geht.  Kontrolleure von Naturschutzgebieten dürfen die Privatflächen auch betreten, jedoch nur auf vorherige Anmeldung beim Eigentümer. Wer sich nicht anmeldet ist selber schuld, wenn er fotografiert und an den Pranger gestellt wird. Die Ausrede "ich kann ja nicht wissen wem die Moore gehören" gilt nicht. Im Internet können die Grundstücke mit den Grenzen, Flächengrösse und dem Eigentümer abgefragt werden.  Nur der Grundeigentümer kann die Erlaubnis für das Betreten erteilen. Irgendwelche Naturschutzämter können höchstens sagen: "von uns aus dürft ihr, sofern der Grundeigentümer die Erlaubnis erteilt." Ich möchte jedem Bauer abraten, unüberlegt nur um nett zu erscheinen irgendwelche Ausnahme-Bewilligungen zu erteilen und wenn doch, dann ausdrücklich nur für ein einziges mal. Nur schriftlich machen, mit der Klausel dass bei Unfällen jegliche Haftung abgelehnt wird. Wobei eine mündliche Bewilligung ist ja auch nichts Schriftliches; man müsste die halt abstreiten, wenn etwas wäre. Empfehlenswert : wer spezielle Rechte geniesst (Militär, Jagd usw.) muss besonders dankbar und feinfühlend zum Grundeigentümer sein! Ein Berechtigter, der sich aufführt wie ein Landvogt schadet sich selber! Das Militär entschädigt den Grundeigentümer für den entstandenen Weg- und Landschaden. Von der Jagd gibt es nichts. Die Jäger müssen zwar nicht zu knappe Jagdpachtzinse bezahlen, aber das Geld geht an den falschen Ort hin. Ist nicht korrekt wenn die Entschädigung an den Staat geht; das Geld sollte denjenigen zukommen, welche das Futter für die Wildtiere hergeben und die Jagd auf ihrem Eigentum dulden müssen. Schlussfolgerung: wenn alle Beteiligten ihre Rechte voll ausreizen wollen sind Probleme vorprogrammiert. Der Grundeigentümmer muss aber immer im Vorteil sein und der soll ungestört wirken können. Sonderberechtigte haben sich den örtlichen Begebenheiten anzupassen! Dann gibt es auch wirkliche Berechtigte, so wie sie im Grundbuch eingetragen sind. So der Wanderweg für Fussgänger und Wegrechte unter Nachbarn, die in der Regel für die Land- und Forstwirtschaft bedingt sind. Die Berechtigten sind anteilmässig für den Weg unterhaltspflichtig. Wir Bauern stellen grosszügigerweise und gratis Land für die Wanderwege zur Verfügung und das mit der Bedingung, dass dort gelaufen wird und nicht wild anderswo! Auf eine aktuelle Wanderkarte kann man sich in der Regel verlassen, aber es gilt immer die Markierung des Weges! Die auf einer gewöhnlichen Landkarte eingezeichneten Wege berechtigen zu überhaupt nichts. Dort wird jeder Weg und jedes Gebäude das von oben sichtbar ist eingezeichnet, egal ob öffentlich oder privat.

           

 

 

Der Moorfrevler vom 7. Juni 2016.  Die Person hat über eine Stunde das Moor zertrampelt und Pflanzen gestohlen. Leider habe ich ihn nicht auf frischer Tat ertappt. Die Ueberwachungskamera hat über 20 Bilder aufgezeichnet. Betreffend dieser Person bekam ich schon zwei gleichlautende Hinweise. Ist eigentlich klar wer es ist, aber bevor ich den Namen nenne will ich ganz sicher sein. Der ist extrem eingebildet und meint wohl, die Bauern fühlten sich geehrt wenn er ihre Wiesen betritt. Ich bin noch nie einem begegnet, der so extrem frech und unverschämt ist wie er.Ich denke das wird noch übel enden mit ihm. Auf diese Art macht er sich bei allen Bauern verhasst!

 

 Meine Ueberwachungskamera hat mit über 20 Aufnahmen einen Moorfrevler aufgezeichnet, der  über eine Stunde  das Moor zertrampelt und Pflanzen gestohlen hat. Wer kennt diese Gestalt? Ich vermute etwas, nenne aber erst den Namen wenn ich ganz sicher bin. Auch überlege ich mir eine Strafanzeige. Ich bin für den Erhalt dieses, meines privaten  Biotop verantwortlich. Wer mir helfen möchte den Täter zu erkennen, dem schicke ich per Mail die 20 Fotos.  Das Bild hier ist nur ein kleiner Auschnitt vom ganzen, aber stark vergrössert.  Die Person trägt dunkle Kleidung, einen hellen Hut (Filzhut?) , trägt in der einen Hand einen Stock oder Werkzeug, in der anderen Hand einen Plastiksack, der am Ende mit Moorpflanzen prall gefüllt scheint. Schade, dass ich ihn nicht direkt gesehen habe. Sonst hätte ich ihn zuerst aus der Nähe fotografiert und dann das Diebesgut abgenommen.  Wenn er sich entschuldigt und verspricht mein Moor nie wieder zu betreten kommt er mit der Verwarnung davon.  Andernfalls  mache ich ganz klar eine Strafanzeige.  Die Täter mit Bild und Adresse im Internet veröffentlichen ist auch noch wichtig.  Als Warnung...., solche Typen  nehmen es allgemein nicht so ernst zwischen "Mein und Dein". Eigentlich weiss ich wer es ist, bin mir aber nur 99,9 Prozent sicher. Die Person wird auch von anderen Bauern kritisiert. Er befahre private Feldwege, hotsche durchs Wiesland, grabe sogar Löcher in den Mooren......., er frage nie ob er das darf. Einmal wurde er beobachtet wie er bei der Grillstelle im Tellenmoos den Grill für seine ankommenden Gäste vorbereitete. Er nahm nicht naturbelassenes Holz, sondern feuerte mit Abfallholz, das verleimt und behandelt war. Zum Heizen wäre so Holz streng verboten. Ich habe es nicht selber gesehen. Die Person die das mir erzählte ist glaubwürdig. Zudem passt das völlig ins Schema von ihm.

 

2. Juli:  Inzwischen habe ich noch Bilder von 3 weiteren  unanständigen Menschen. Letzten Sonntag war eine Wandererin in so einer schlimmen Zeitnot, dass sie den Wanderweg verlassen und eine Abürzung übers Wiesland duchs schnittreife Gras nahm. Als sie sich beobachtet sah,  ist sie im Storchenschritt gelaufen.  Gestern habe ich zwei Leute direkt im Moor gesehen. Ging hin und habe sie fotografiert und gefragt was sie sich da erlauben. Der Mann zeigte mir dann eine schriftliche Erlaubnis (ich vermute eine Fälschung) vom Amt für Natur- und Landschaftsschutz, dass er zwecks Libellenforschung die Moore betreten dürfe. Habe nicht alles gelesen, aber so haben  sie die Bewilligung sicher nicht gegeben, eher so dass von "​unserer Seite die Erlaubnis gegeben wird".  Zuerst gefragt werden muss aber zwingend der Grundeigentümer!   Die Bilder werden noch veröffentlicht.   Man darf und soll diese Menschen durchaus mit Bild und Text an den Pranger stellen, weil sie dieses Risiko mit ihrem Tun und ihrer Frechheit bewusst eingehen. Vielleicht beklagt sich dann einer, aber das wäre mir gedient, weil er sich damit gleich selber anklagt. Ich werde die Fehlbaren mit Bild und Text ungeschont  hier veröffentlichen. Es muss aber völlig die Wahrheit sein. Alles Andere wäre Ehrbeleidigung. Die Wahrheit ist Information.

 

16. Juli: Heute hat meine Kamera wieder etwa 20 Bilder von 2 Moorfrevlern aufgezeichnet. Das Saupack kam um die Mittagszeit. Ich erinnere mich dass ich ganz am Anfang wo der Vertrag mit dem NHG gemacht wurde, gefragt wurde ob ich einen Zaun um das Biotop errichten wolle, sie würden daran bezahlen. Damals fand ich das für nicht notwendig. Wnigstens  kann ich meinen Aufwand  (Kamera, Zeit, Schaden im Moor und den Diebstahl von Pflanzen und entgangene Honorare für Moorführungen) als allgemeine Betriebsausgaben  von den Steuern abziehen.  Anständige Leute melden sich für eine Moorführung an!  Unanständige gehen dann wohl nachher noch ins Wirtshaus, konsumieren etwas und verschwinden dann ohne zu bezahlen.

 

17. Juli: Heute machte ich wieder einen Kontrollgang durchs Moor. Um die Pflanzen zu schonen gehe ich immer barfuss besonders bei warmen Wetter. Ich sehe Trampelspuren von dem gestrigen Lumpenpack und an einer Stelle sehe ich dass eine oder mehrere Pflanzen ausgeraben worden sind. Es ist an der Stelle wo die sehr seltene Pflanze wächst, die es im ganzen Tellenmoos nur dort gibt. Meine Lieblingspflanze auf die ich besonders stolz bin und von der ich als einzige den lateinischen Namen auswendig weiss: scheuchzeria palustris. Die Fotos von der Ueberwachungskamere zeigen, dass die Zwei dort längere Zeit in gebückter Haltung zu sehen sind.  Solchen Leuten wünsche ich nichts Gutes!  Dass die gestohlenen Pflanzen eingehen sollen brauche ich nicht zu wünschen; das tun sie sowieso. Bei solch sensieblen Pflanzen kann man nicht einfach den Standort wechseln. Da muss einfach alles stimmen,  neben dem Gehalt des Bodens auch das Klima, die passenden Insekten sowie die ganze Umgebung. Nun, da weiss ich was ich jetzt zu tun habe und ich bin dazu auch verpflichtet, weil ich einen Moorschutzvertrag habe. Aber wie das so ist, so Naturfrevler werden kaum richtig bestraft. Am besten auf frischer Tat mit einem Stock verprügeln, aber nicht gerade so dass sie ins Spital eingeliefert werden müssen oder nicht mehr arbeiten können. Vor einigen Jahren wollte ein ganz Frecher das Moor trotz meiner Aufforderung nicht verlassen. Als ich dann am Waldrand eine Rute holte ist er geflüchtet.

2. August:  Auch heute war wieder so ein Frevler im Moor. Ich habe etwa 10 Aufnahmen. Ich werde die Bilder von diesem Sommer später aufschalten, wenn ich mehr Zeit habe.

5. August: Jemand hat mir geschrieben ich dürfe die Täter nicht einfach so mit einem Stock verprügeln. Nur die Polizei darf bei Bedarf einen Schlagstock anwenden. Als ich vor einigen Jahren wegen einem ähnlichen Fall die Polizei angerufen habe, hat sich der Polizist quer gestellt, weil die Täter (so wie ich später vernommen habe) seine Hobby-Kollegen waren.  Aber ich weiss, die Täter mit einem Stock verprügel ist etwas gewagt. Ich werde eine Rute nehmen. Die zwickt schmerzhaft ohne ernsthafte Verletungen zu hinterlassen. Erst wenn sich der Täter zur Wehr setzen sollte darf ich aus Notwehr wirksamere Mittel anwenden. Nachtrag ich habs mir überlegt;den Täter verprügeln werde ich erst wenn mir die Polizei dazu freie Hand gibt, d.h. wenn die gerufene Polizei nicht oder nicht innert nützlicher Zeit da ist. Für den Moorfrevler wird es unvergesslich sein, wenn er von der Polizei in Handschellen abgeführt wird. Nachtrag 23.8.2016: Seit gestern weiss ich dass die heutige Polizei sicher und sofort kommt wenn man die Nr. 117 anruft.

Letzthin hat noch jemand gefragt, ob es legal sei mit der Ueberwachungskamera Menschen zu fotografieren. Ja, was ich tue ist völlig legal, da ich nur meine privaten Grundstücke überwache und die Bilder von den Personen speichere und teils veröffentliche. Beim öffentlichen Raum bin ich nicht genau im Bild. So viel ich weiss muss es auch einen zwingenden Grund geben und es muss gut sichtbar beschriftet sein, dass hier eine Ueberwachungskamera aktiv ist.

So eine Ueberwachungskamera kann ich jedem Grundeigentümer empfehlen. Ist nicht nur wegen der Dokumentierung von Kriminellen, man sieht auch Wildtiere und wer weiss vielleicht sogar mal einen Wolf oder Bär. Aber bitte das Gesetz einhalten! Nur die eigenen Grundstücke überwachen! Wenn du eine fremde Kamera auf einem deiner Grundstücke montiert siehst, darfst du sie abmontieren und behalten oder fachgerecht entsorgen. Besser aber zusammen mit einer Anzeige gegen Unbekannt der Polizei bringen.  Es gibt einen Trick, wie man so Kameras orten kann. Den verrate ich aber nur auf Anfrage. Einfache Wildkameras gibt es z.B. für Fr. 129.- in der Landi. Im Fachhandel gibt es solche mit Zoom und Schwenkmotor, die aber deutlich mehr kosten. Technisch ist viel möglich, auch ein Bewegungsmelder, der dich aufs Handy alarmiert.

5. August: Stelle im Moor viel zertrampeltes Gras fest. So ist ein sauberes Mähen unmöglich ,das Zusammenrechen ist mühsam, braucht mehr Zeit und Kraft bei dem Gestrupfe und dann sieht  es nachher unschön aus. Kommt noch der Verlust vom Gras dazu. Auch die Verletzung des Eigentumsrechts  (Privatbesitz) ist nicht unwesentlich. Es kommen mehrere Delikte zusammen! Ich muss da unbedingt etwas unternehmen. Habe anfangs zu einem Drittel mit Viehhhüterdraht eingezäunt. Die Anständigen betreten auch ohne Zaun kein Moor. Für die Gedankenlosen  ist der Zaun ein Hinweis, dass es der Bauer nicht will wenn das Moor betreten wird. Die Unanständigen und Frechen übersteigen oder unterkrichen den Zaun. Mal sehen was der Zaun bewirkt, sonst werde ich für Letztere einen massiven Zaun erstellen müssen. Anderwo sind die Moore auch eingezäunt, besonders in den Fremdenverkehrsorten ist das auffallend. Den Viehüterdraht nehme ich vor dem ersten Schnee wieder weg. Nächstes Jahr gibs etwas Besseres. Mal sehen was mir das Amt für Naturschütz vorschlägt. Ich erkäre ihnen dass ich so die Verantwortung für den Erhalt der seltenen Moorpflanzen nicht mehr garantieren kann.

8. August: Aus taktischen Gründen erzähle ich nicht mehr, was und wen meine Ueberwachsungskamera aufgezeichnet hat. Die Bilder mit Text werden später hier aufgeschaltet.  Das Getrammpel auf den Wiesen war nie so schlimm wie dieses Jahr. Im Kantonsblatt liest man ab und zu von amtlichen Betretungsverboten, die für gewisse Grundstücke erlassen worden sind. Ich werde nur nicht klug damit, was der Unterschied zwischen dem normalen Betretungsverbot von Wiesen und Naturschutzgebieten und dem amtlichen Betretungsverbot ist. Ich vermute dass beim normalen Betretungsverbot das für alle Wiesen gilt, der Eigentümer selber aktiv werden muss, um die Fehlbaren anzuzeigen. Beim amtlichen Betretungsverbot muss zusätzlich die Polizei selber auch Kontrollen machen und die Fehlbaren direkt bestrafen oder vor den Richter bringen. Ich werde mich erkundigen wie das ist. Vielleicht wird mir auf Grund der Sachlage empfohlen, auch ein amtliches Verbot machen zu lassen. Es wird mich etwas kosten, aber ich werde dann von den Fehlbaren richterlich Umtriebsgebühren verlangen. Um so besser wäre es, wenn es keine Fehlbare mehr gibt. Ausreden wie "habe ich nicht gewusst" werden nicht aktzeptiert. Nichtwissen schützt nicht vor Strafe!

9. August: Der Dieb im Moor wurde von meiner Ueberwachungskamera schon mehrere male aufgezeichnet, aber für den Richter sind diese Bilder zu wenig aussagekräftig, obwohl ich weiss wer es ist und meine Nachbarn bestätigen das. Ich wollte ihn schon lange aus der Nähe fotografieren. Bei den Feldarbeiten habe ich von fast überall her den direkten Blick zum Moor, aber es ist wie verhext, der schafft es immer zu einer Zeit wo ich es nicht direkt sehe. Ich kann auch eine Anzeige gegen einen Verdächtigen machen, mit dem Antrag sie sollen dort eine Hausdurchsuchung veranlassen. Wenn Kräuter gefunden werden soll er sich ausweisen,wo er diese erworben hat. Die Polizei soll dann auch bei dem Bauer nachfragen ob das stimmt. Wenn der Bauer die Sachen rechtmässig verkauft hat und diese aus einem Moor stammen, soll auch der Bauer nachweisen können, ob er für den Verkauf die Bewilligung vom Naturschutzamt bekommen hat. Kurz gesagt: eine Strafanzeige werde ich auf jeden Fall machen. Hier: https://polizei.lu.ch/dienstleistungen/faq/faq_kriminalitaet

11.August 2016: Ich habe mitten im Moor so einen dunklen Punkt gesehen. Ging hin..., es sah aus wie ein Mäusehaufen, aber es gibt im Moor keine Mäuse. Da hat doch der Täter Torf ausgegraben und wollte das wohl dort trocknen lassen. Habe dann den Torf in der Umgebung verstreut. Ist wieder ein Delikt zusätzlich. In der Schweiz ist der Abbau von Torf verboten!

17. August 2016: In diesen Tagen mähe ich das Moor.In den letzten Jahren habe ich abwechslungsweise an anderen Orten ein paar Aren stehen lassen, damit die spätblühenden Pflanzen absamen können. Dieses Jahr mähe ich alles, damit der vorerwähnte Affe nichts mehr zum Stehlen findet, sollte er die Unverschämtheit haben, die Fläche erneut zu betreten. Nächstes Jahr wird das Moor besser vor Eindringlingen geschützt und die Verbrecher werden bestraft.

Sachbeschädigung vom 20. August 2016:

21. August 2016: Heute Nachmittag stelle ich fest, dass der Zaun am Waldrand teilweise zerstört worden ist, d.h. es wurde vom Stacheldraht ca. 4 Meter herausgeschnitten und mitgenommen. Habe die Reperatur sofort erledigt. Ich frage mich, was der Täter für ein Motiv hat sowas zu tun. Stacheldraht stehlen ist etwas seltsam und der Aufwand zu gross. Sonst gibt es kein Motiv. Aus purem Neid macht der wohl so etwas oder einfach weil die Person mich sich selber sehr unzufrieden ist und den Frust mit so Schandtaten lozuwerden versucht! Das macht es aber nur noch schlimmer! Gib mal die Frage "Ist Neid  eine Krankheit ?" bei Google ein. Der Patient meint ständig den Anderen geht es besser als ihm. Ich rate ihm dass er sich unbedingt psychiatrisch behandeln lassen sollte. Sollte der oder die Geistesgestörte ein weiteres mal sein Unwesen treiben, werde ich den Stacheldraht vorerst nicht ersetzen.  Ich werde an der Stelle eine Tanne  fällen und mit samt den Aesten liegen lassen.

24.August 2016: Aufruf an die Bauern die nächstens ihre Wiesen mähen. Es gibt eine noch unbekannte Täterschaft, die Stücke von Stacheldraht ins Land verstreuen. Vorkommnisse bitte direkt der Polizei melden. Die Polizei ist bereits informiert über diesen Straftatbestand wie Sachbeschädigung,vorsätzliche versuchte Beschädigung von Landmaschinen und vorsätzliche versuchte Tierquälerei. Nachtrag vom 5. September: die noch fehlenden 2,5 Meter Stacheldraht sind bisher weder bei mir noch bei meinen nächsten Nachbarn zum Vorschein gekommen. Der Stacheldraht hat ein paar Merkmale, so dass ich ihn sofort wieder erkennen würde.

​24. August 2016: Vorgestern habe ich Emd gemäht und das etwa 80 Meter entfernt vom Tatort vom letzten Sonntag. Schon bald sehe ich das da ein Stück Stacheldraht im Gras liegt und etwas weiter entfernt noch ein Stück von ca 80 cm Länge. Bin dann mit dem Metrac sofort nach Hause gefahren und habe die Polizei angerufen. In kurzer Zeit war sie da. Sie fragten sich nach dem Motiv der Täterschaft, ob ich eine mögliche Rache in Betracht ziehen könnte. Nein das sicher nicht; ich tue ja niemandem etwas zuleide. Sie haben dann den Tatbestand aufgenommen und erwähnt dass die Meldung wichtig sei. Oft könne der Täter in einem anderen Zusammenhang ermittelt werden. Mir war es sehr wichtig dass die Polizei kam und hoffe dass die Täterschaft davon erfährt oder das Polizeiauto selber gesehen hat. Mit Vermutungen bin ich sehr vorsichtig. Wenn ich Hellseher wäre und es wüsste, ich denke das würde mich recht ins Staunen bringen. Die Einheimischen sind sich ja seit vielen Jahren an den Zaun gewöhnt und warum sollte der plötzlich jemand stören und das gerade in dieser Zerstörungswut?  Das Emd habe ich heute eingebracht und es kam keine weiteren Stacheldrahtstücke zum Vorschein. Hoffe dass nicht noch Kleinteile drinn sind und ein Tier deswegen Qualen erleiden und notgeschlachtet werden muss. Habe heute noch nach den fehlenden ca 2.50 m Stacheldraht gesucht, aber vergebens. Irgendwo muss der sein..., vieleicht verstreut auf einer Nachbarwiese. Die Stelle von dem Zaun ist nicht im Sichtbereich von meiner Ueberwachungskamera, aber sie zeigt weiter westlich eine dunkelgekleidete Person mit langen Schritten.  Wie gesagt ich habe absolut keine Vermutung. Es kann eine Gruppe, ein Mann oder eine Frau sein. Sicher war die Tat geplant, weil ja man nicht einfach so zufällig einen Seitenschneider bei sich hat.

​27. August 2016: Der fehlende Stacheldraht konnte ich bisher nicht finden. Wenn der Täter ein bisschen Mitleid für die leidende Tiere hat, soll er doch den weggeworfenen Draht holen und ordentlich entsorgen! Wenn er im Wald liegt könnten sich Pilz- und Beerensucher, sowie Jäger und Spaziergänger sowie auch ich daran verletzen. Wanderer brauchen aber nicht Angst zu haben. Der Wanderweg ist auf meinem Grundstück sicher und frei.

​27. August 2016: Es ist eigentlich traurig, dass ich dort seit über 30 Jahren überhaupt einen Stacheldraht spannen muss. Es gilt Motorfahrzeuge und Reiter aufzuhalten über die Wiese zu fahren/reiten und dann soll er die Fussgänger daran erinnern, dass über Wiesen nur auf offiziellen, markierten Wanderwegen gelaufen werden darf. Auf Anfang Oktober nahm ich bisher den Stacheldraht weg, doch dieses Jahr werde ich es zum Test etwas später tun. Will herausfinden ob der Zaun jemanden stört. Zur Zeit kann ich niemanden für die Straftat verdächtigen und darum auch niemand ausschliessen. Wer den Zaun als störend empfindet gehört zu den Verdächtigen!  Bei der Herbstweide übernimmt der Viehhüterzaun die Funktion bis ca. Mitte November. Im Winter sorgt die Natur (Nässe, Schnee und Eis) für Ordnung. Am Frühjahr warte ich mit der Montage, bis ich die ersten Trammpelspuren auf der Wiese sehe, aber die sieht man leider regelmässig schon bei dem Beginn der Vegetation. Habe gehofft dass es mit der Zeit den Stacheldraht nicht mehr braucht, aber das scheint überhaupt nicht der Fall zu sein.

22. Januar 2017: innerhalb der letzten 2 Wochen kamen 3 Stück Stacheldraht zum Vorschein. Beim Reinigen der Futterkrippe hörte ich so ein Metallgeräusch und sah dann den Stacheldraht. Heute sah ich Blut in der Futterkrippe und unweit entfernt Stacheldraht. Es war so ein Kneuel mit Heu vermischt. Eine Kuh muss sich daran verletzt haben. Kann aber nicht sagen welche und alle fressen eifrig wie immer. Sollte aber eine Kuh ein Kleinteil verschlucken und diese müsste notgeschlachtet werden, dann wird das bei der Polizei wiederholt gemeldet und eine Strafanzeige gegen Unbekannt eingereicht. Vielleicht ist der Täter der Polizei bekannt. Ich kann mir gut vorstellen, dass der Geistesgestörte psychiatrisch behandelt wird und dort von seinen Schandtaten berichtet.

14. Februar 2017: Ich frage mich immer noch wer der Stacherdraht-Täter sein könnte. Ich tue ja niemanden etwas zuleide und so gibt es absolut keinen Grund, dass mir jemand etwas zurückzahlen müsste. Wollte der Täter jemand anders "bestrafen" und meinte dieses Land gehöre diesem anderen? Wenn ja wäre das sicher kein Einheimischer. Vielleicht komme ich noch drauf. Auf jeden Fall ist es ein Geistesgestörter. Wenn der es einem Psychiater oder Pfarrer erzählt, sollten die hellhörig werden. So einer ist auch noch zu schlimmeren Vergehen fähig.

14. Februar 2017: Text aus meiner Haupthomepage. Habe den dort gelöscht, weil ich dort nicht viel so Text haben will:

Ich muss etwas unternehmen gegen solche Auswüchse, weil ich verantwortlich bin für den Erhalt des Moors von nationaler Bedeutung.  Anderorts gibt es Tafeln "Moor betreten verboten, bleiben Sie auf dem Wanderweg!"  Das kant. Naturschutzamt  und das BUWAL werden mir etwas Wirksames empfehlen.  29. Oktober: Letzthin hat mich ein Wanderer angesprochen,  man sehe in der Gegend schöne Moorlandschaften, ob den das nicht unter Naturschutz ist, man sehe am Wanderweg niergends eine Tafel. Habe ihm gesagt dass es jeder wissen sollte  was öffentlich ist und betreten werden darf, nämlich die markierten Wanderwege und innerhalb vom Wald. Er stimmte mir zu und sagte, dass  es anderswo Schilder gebe, welche die Leute daran erinnern.  Zudem, das Gesetz und der Anstand  ist das Eine......, es geht auch noch um die Gesundheit.  Wer sich in der Natur erholen will, sollte das so tun ohne ein schlechtes Gewissen und Angst vor einem wütenden Grundbesitzer haben zu müssen, sonst wird so ein Mensch krank.  Einen schlechten Ruf handelt sich so einer auch noch ein. Es gibt in Escholzmatt eine Person, die sehr mediengeil ist. In einem Zeitungsbericht sagt er von sich, dass er gerne in der Natur über die Wiesen gehe..."nicht alle sehen das gerne, aber das ist mir egal."  Kein Bauer sieht das gerne!  Aber wie er sagt, die Bauern sind ihm egal!  Dabei ist doch gerade er besonders auf die Bauern angewiesen.  Wenn er so weitermacht, wird das noch übel enden mit ihm!  Er schädigt sich seinen Ruf selber. Medienmachern welche Naturafnahmen machen rate ich dringend, zuerst beim Grundeigentümer die Erlaunis einzuholen, sonst machen sie sich strafbar!  Der beschriebene Frevler lügt und erzählt vielleicht sogar, das Gebiet gehöre ihm. Uebrigens, seinen Namen nenne ich erst, wenn ich ihn aus der Nähe fotografiert habe, zusammen mit dem Foto. Ich weiss ganz klar wer der Kerl ist.  Alle die das Foto sehen (im Text "Moorfrevler" anklicken) sind sich einig und sagen wer es ist, aber für die Polizei und den Richter ist das Foto zu wenig beweisfähig. Habe jetzt eine bessere Kamera (Zoom mit Schwenkmotor).  Kostet etwas, aber ist auch wertvoll für die Naturbeobachtungen. Habe letztes Jahr oft einen grossen weissen Vogel bei den Aufzeichnungen mit dabei gehabt und mit dem Zoom werde ich erkennen was es ist. Ein Wanderer will letzten Sommer einen Auerhahn gehört haben. Hoffen wir dass der obgenannte Frevler nicht auch noch Auerhahnfleisch zum Essen anbietet

Habe mich gefragt was sich der Täter sich davon versprochen hat, als er den Schaden anichtete. Jeder weiss doch dass da nachher sofort wieder ein noch besserer Zaun hinkommt. Ich habe noch ein riesiges Lager an Stacheldraht. Vor Jahren kaufte ich 30 Rollen aus Armeebeständen, die Rolle für 5 Franken. Ich berechne aber (für den Täter oder Steuerabzug) den aktuellen Ladenpreis und für die Sonntagsarbeit den doppelten Stundenlohn.  Hinweise die zur Ermittlung des Täters führen wird eine Belohnung von 500 Fr. ausgesetzt. Hinweise direkt an die Polizei melden oder an mich. Wenn der Täter, so wie ich vermute nicht zurechnungsfähig ist, dann ist sein Vormund haftbar!

​Wenn  in meinem Umfeld das Thema zur Sprache kommt, kommen verschiedene Vermutungen auf. Ein militanter Tierschützer habe den Zaun vom Wald her gesehen und meinte, am Zaun könnte sich Vögel und Rehe verletzen. Ein schöner Tierschützer, der Stacheldraht auf die Wiese streut! Dann meinte noch jemand, eine Person habe am Stacheldraht eine neue, sehr teure Jacke zerissen und dann sei die Person ausgerastet. Der/die Täterin wusste schon dass er/sie selber bestraft würde, wegen unerlaubten betrettens einer Wiese, oder versuchten unerlaubten betretens einer Wiese. Möglicherweise hat der Täter das Stück Stacheldraht mit dem Stoff-Fetzen dran der Polizei gebracht und die Polizei hat ihn aufgeklärt bezüglich Betreten von Wiesen. Wenn das so ist bekomme ich nächsten von der Polizei Bescheid, dass der Täter ermittelt werden konnte und dass ich jetzt meine Forderungen stellen könne. Ich kann aber die Forderung erst abschliessend stellen, wenn der ganze Stacheldraht sichergestellt ist.  Habe mir überlegt wie ich reagieren würde, wenn ich irgendwo an einem Stacheldraht die Kleider verreissen würde. Es würde mich ärgern, aber ganz klar wäre ich selber schuld. ------ Oder es ist einfach ein geistesgestörter Vandale und ich bin per Zufall der Geschädigte. Wie gesagt ich kann niemand vermuten, weil mir auch nie jemand gesagt hat, dass dieser Zaun irgendwie störe.  Ja gut, ein Einbrecher sagt dem Hausbesitzer auch nicht, dass ihn die vergitterten Fenster stören und er nur mit grosser Mühe einbrechen könne. 

 

Zurück zu den Moorfrevlern:

Es kommen viele Delikte zusammen: Teilweise Hausfriedensbruch (Zaun müsste ringsherum sein nicht nur teilweise), Betreten von Privateigentum, Sachbeschädigung, Diebstahl, Verstoss gegen das Moorschutzgesetz,verbotener Torfabbau, usw.

Gerichtsentscheide sind meistens gut, aber es hat auch Fragwürdige darunter. Ich nehme an dass dieser Moorfrevler bestraft wird und dass es ihm unter Androhung einer Haftstrafe verboten wird das Moor nochmals zu betreten. Sollte aber das Gericht der Meinung sein, der Mann habe nichts Unrechtes getan, dann werde ich den Entscheid an verschidene Aemter und Naturschutzorganisationen weiterleiten. Sollten die auch den Gerichtsentscheid in Ordnung finden, gibt es für mich 2 Möglichkeiten. Entweder zum Schutz des Moores die Täter selber bestrafen, aufs übelste beschimpfen und brutal vertreiben. Wenn mir für diese erste Möglichkeit Probleme gemacht werden, würde ich den Spiess umdrehen. Wenn eine Person Sonderrechte bekommt käme das einer Diskriminierung der Bevölkerung gleich, welche sich in der Natur anständig aufführen. Ich würde Werbung für Gratis-Moorpflanzen macher. Eine Tafel am Wanderweg "Hier Moorblumen und Moorpflanzen gratis zum Selberpflücken und Selberausgraben. Bitte Spaten wieder hierher zurückbringen."  Wie gesagt alles gratis in der Hoffnung dass bald das ganze Moor geplündert ist und der vorgenannte Uebeltäter nichts mehr findet.  Aber eben, da ich selber Naturfreund bin würde ich die Selbstjustitz dem Letzteren vorziehen. Es gibt zwar noch viele andere Möglichkeiten, die ich aber nur an selbstbetroffene Moorbesitzer verrate.

 

Kritisch hinterfragen entlarvt die Täter!  Wenn jemand Moorführungen macht fragen Sie doch nach dem Eigentümer des Moores und ob der auch rechtmässig gefragt worden sei. Wenn der Naturführer ein Schlitzohr ist könnte es sein, dass die ganze Gruppe vom hintergangenen Grundeigentümer beschimpft und vertrieben wird, was sehr unangenehm ist. Sehr peinlich für den Naturführer, was ihm recht geschieht. Wenn Sie irgendwo Moorpflanzen sehen oder Blumen auf dem Tisch, fragen Sie doch wo diese Blumen gekauft worden sind. Ich habe gesehen, dass in meinem Moor auch von den schönen blauen, langstieligen Enzian (Schwalbenwurzenzian) gestohlen worden sind. Also immer kritisch fragen, auch wenn z.B. in einem Restaurant eine Naturkräutersuppe angeboten wird. Der Konsument hat ein Anrecht darauf zu wissen, woher die Ware kommt. Uebrigens, wer etwas kauft von dem er weiss dass es gestohlen wurde macht sich strafbar! Kommt dazu dass jedes Lebensmittel von der Lebensmittelkontrolle freigegeben werden muss und die werden sicher hellhörig, wenn es geschützte Pflanzen dabei hat.

 

 

​Nochmals herzlichen Dank fürs Lesen!  Jemand hat mich letzthin gefragt warum ich mir die Mühe mache so viel zu schreiben und ob das überhaupt gelesen wird. Ich schreibe halt gerne und dann hoffe ich, dass es die Betroffenen und die Gesetzeshüter lesen. Die Besucherstatistik zeigt mir dass es täglich 4 bis 8 Aufrufe gibt. Das Ist nicht viel, aber immerhin das. Neben viel Lob bekomme ich auch Kritik zu meinem Texten. Kritik schätze ich aber sehr. Auch einem Kritiker bleibt etwas Gutes hängen und er  lernt immer etwas dazu. Ist wie bei der Politik. Ein Politiker der von allen Seiten nur gelobt wird, macht keine gute Arbeit. 

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